EHRENORDNUNG

                                                           Ehrenordnung Sportclub Altenplos 1921 e. V.

                                                                                                            Stand 08. 04. 2016

1. Ehrenvorsitzender
2. Ehrenmitglied
3. Ehrung von Mitgliedern für langjährige Zugehörigkeit zum Verein
4. BLSV –Ehrungen
5. Ehrung von Mitgliedern für persönliche Ehrentage
6. Ehrung von Mannschaften und Sportlern

1. Ehrenvorsitzender

1.1 Voraussetzung zur Ernennung zum Ehrenvorsitzenden sind mindestens zehn Jahre Tätigkeit als erster Vorsitzender des Vereins.

1.2 Ein ehemaliger 1. Vorsitzender kann auch auf Grund langjähriger Funktionen im Vereinsausschuss zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden.

1.3 Antrag zur Ernennung zum Ehrenvorsitzenden können nur Mitglieder des Vereinsausschusses stellen.

1.4 Der Vereinsausschuss beschließt mit zweidrittel Mehrheit der Anwesenden bei der Sitzung zur Beschlussfassung die Ernennung.

1.5 Der Ehrenvorsitzende ist ab dem nächsten Beitragseinzugs-termin beitragsfrei.

2. Ehrenmitglied

2.1 Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer mindestens zehn Jahre in einer Funktion im Vereinsausschuss tätig war und das 65. Lebensjahr vollendet hat.
2.2 Aufgrund außergewöhnlicher sportlicher Leistungen und nach Vollendung des 65. Lebensjahres ist eine Ernennung möglich.
2.3 Aufgrund großer Ideeller oder Materieller Leistungen, unabhängig vom Alter, ist eine Ernennung ebenfalls möglich.
2.4 Antrag zur Ernennung zum Ehrenmitglied können nur Mitglieder des Vereinsausschusses stellen.
2.5 Der Vereinsausschuss beschließt mit zweidrittel Mehrheit der Anwesenden bei der Sitzung zur Beschlussfassung die Ernennung.
2.6 Das Ehrenmitglied ist ab dem nächsten Beitragseinzugstermin beitragsfrei.
3. Ehrung von Mitgliedern für langjährige Zugehörigkeit zum Verein mit der SCA-Ehrennadel
3.1 Diese Ehrung wird ab Eintritt des Mitgliedes in den Verein gerechnet.
3.2 Folgende Ehrennadeln mit Urkunde werden verliehen:
Für 25 Jahre
Für 50 Jahre
4. BLSV – Ehrungen
4.1 Ehrenzeichen mit Verleihungsurkunde für 40jährige Mitgliedschaft.
4.2 Ehrenzeichen mit Verleihungsurkunde für 60jährige Mitgliedschaft
4.3 Ehrenzeichen mit Verleihungsurkunde für 70jährige Mitgliedschaft.
4.4 Ehrenzeichen mit Verleihungsurkunde für 75jährige Mitgliedschaft
4.5 Ehrenzeichen mit Verleihungsurkunde für 80jährige Mitgliedschaft
4.6 Für Tätigkeiten an führender Stelle im Verein kann die Verdienstnadel des BLSV verliehen werden.
4.7 Grundlage einer BLSV-Ehrung ist immer die jeweils gültige Ehrenordnung des BLSV.
5. Ehrung von Mitgliedern für persönliche Ehrentage
5.1 Geehrt werden können Mitglieder bei Hochzeiten und ab dem 50. Geburtstag und dann (60., 65., 70., 75., usw.).
5.2 Darüber hinaus sind Mitglieder bei sonstigen Ehrentagen auf Beschluss des Vereinsausschusses zu ehren.
5.3 Auf Beschluss des Vereinsausschusses sind Gönner des Vereins zu ehren.
5.4 Die Auswahl der Präsente ist abhängig von der wirtschaftlichen Lage des Vereins.
6. Ehrung von Mannschaften, Sportlerinnen und Sportlern
6.1 Auf Vorschlag des jeweiligen Abteilungsleiters sind Mann-
schaften, Sportlerinnen und Sportler, die sich durch besondere sportliche Leistungen empfehlen, nach Beschluss des Vereinsausschusses zur Mannschaft, Sportlerin oder Sportler des Jahres zu ernennen.
6.2 Mannschaft, Sportlerin oder Sportler werden mit einer Urkunde und einem Präsent geehrt.
6.3 Diese Ehrung kann eine Mannschaft oder ein Sportler auch mehrfach erhalten.